Die OSHA ändert sich für die CoVID-19-Impfungsberichterstattung in der Covid-19-Impfung

Die OSHA ändert sich für die CoVID-19-Impfungsberichterstattung in der Covid-19-Impfung

Am vergangenen Freitag gab die Arbeitsschutzbehörde (OSHA) bekannt, dass Arbeitgeber keine Fälle von Covid-19-Impfungen unter ihren Mitarbeitern mehr aufzeichnen müssen.

"Die OSHA möchte keinen Auftritt von Arbeitnehmern davon abhalten, die Impfung von Covid-19 zu erhalten, und möchte auch keine Impfbemühungen der Arbeitgeber wieder aufbauen", heißt es in den aktualisierten OSHA-Richtlinien. „Infolgedessen wird die OSHA die Aufzeichnungsanforderungen von 29 CFR 1904 nicht erzwingen, um Arbeitgeber zu verpflichten.”

In der Regel müssen Arbeitgeber alle arbeitsbedingten Fälle von Verletzungen oder Krankheiten in einem sogenannten OSHA 300-Protokoll aufbewahren. Arbeitsplatzdaten, die in einem OSHA 300 -Protokoll aufgezeichnet werden müssen, gehören:

  • Ein Tod;
  • Tage entfernt von der Arbeit;
  • Eingeschränkte Arbeit oder Übertragung auf einen anderen Job;
  • Medizinische Behandlung jenseits erster Hilfe;
  • Bewusstseinsverlust;
  • Eine erhebliche Verletzung oder Krankheit, die von einem Arzt oder einem anderen lizenzierten medizinischen Fachmann diagnostiziert wurde.

Frühere Leitlinien von OSHA haben vorgeschrieben, dass Arbeitgeber, die von ihren Mitarbeitern verlangen, geimpft werden. Die Ankündigung des Wandels lobte Vertreter der Bauindustrie.

"ABC ist zufrieden mit dieser Richtlinienänderung und glaubt, dass es sich um eine positive Entwicklung handelt".

Chris Cain, Direktor für Sicherheit und Gesundheit bei der North American Building Trades Unit, äußerte die Unterstützung seiner Organisation für die Veränderung und hob die Vorteile der Entscheidung hervor.

"Wir unterstützen nachdrücklich die Bauarbeiter, die geimpft werden, und verstehen die Bedenken, die von Arbeitgebern ausgelöst wurden", sagte er. „Die Aufzeichnung von Arbeitnehmern, die nachteilige Reaktionen haben, die durch ihre Arbeit erkrankt sind.”